5 Fun-Facts über die „Bremer Stadtmusikanten“

Statue von Gerhard Marcks von den Bremer Stadtmusikanten
Foto: Adobe Stock / kuegi

„Die Bremer Stadtmusikanten“ ist eines der bekanntesten Märchen der Gebrüder Grimm. Esel, Hund, Katze und Hahn machten sich einst auf in die Hansestadt an der Weser, um dort ein besseres Leben zu finden. Eine Bronzestatue im Herzen Bremens wurde so zu einer der beliebtesten Touristen-Attraktionen Bremens. Hier 5 Fun-Facts über die „märchenhafte“ Sehenswürdigkeit:

1) Die Idee zu dem Standbild kam nicht von einem Bremer.

Es waren die Amerikaner, die Bremens Stadtväter nach dem Zweiten Weltkrieg überhaupt erst auf die Idee brachten, den Märchenfiguren ein Denkmal zu setzen.

2) Die Bremerinnen und Bremer waren zunächst gegen das Standbild.

Die Staue des Künstlers Gerhard Marks sei zu modern, zu klein, nicht repräsentativ und nicht witzig genug. Außerdem stehe es sehr versteckt am hinteren Ende des Rathauses und, wie peinlich, die Tiere streckten dem hohen Haus ihre Hinterteile entgegen (andersherum gehe aber auch nicht, dann würde das Rathaus ja zur Räuberhöhle aus dem Märchen!). Die Marck’schen Stadtmusikanten wurden daher nur zur Probe aufgestellt – und entpuppten sich als Touristenmagnet!

3) Beim 1. Entwurf zur Plastik vergaß der Künstler ein Tier.

Gerhard Marks hat seinen ersten Entwurf nur rasch mit dem Bleistift gescribbelt, um den Verantwortlichen einen ersten Eindruck zu verschaffen. Dabei hat er die Katze einfach vergessen!

4) Die Statue ist kleiner, als man denkt.

Die nur etwa 2 m hohe Figur überragt seine Besucherinnen und Besucher nur, weil sie auf einem fast genauso hohen Sockel steht.

5) Die Vorderbeine des Esels sind blank.

Es soll Glück bringen, beide Beine des Esels zu umfassen! Das ist natürlich purer Aberglaube, aber so wird verhindert, dass die Bronze an besagter Stelle oxidiert (und braun wird). Kleiner Tipp: Niemals nur 1 Bein umfassen, es heißt sonst: Hier gibt ein Esel dem anderen die Hand!

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(Grafik: Jungborn)

Teilnahmebedingungen: Die Gewinne sind nicht übertragbar. Einsendeschluss ist der 22.11.2024. Der Rechtsweg sowie die Teilnahme am Gewinnspiel von Mitarbeitern des Versandhauses Jungborn und deren Angehörige ist ausgeschlossen.

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